Über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Eine ebenfalls relativ neue Einrichtung ist die bereits erwähnte Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Das Hauptziel der am 1. Mai 2002 gegründeten Behörde ist die Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanzsystems zu sichern, um den Finanzplatz Deutschland und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Grundlage der BaFin ist das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz, beziehungsweise "Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ (FinDAG), welches im April 2002 verabschiedet wurde.

Die BaFin vereinigt unter ihrem Dach die drei ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), für das Versicherungswesen (BAV) und für den Wertpapierhandel (BAWe). Mit der BaFin wurde auf diese Weise eine einheitliche staatliche Aufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel geschaffen. Als Finanzmarktaufsicht zeigt sich die BaFin dafür verantwortlich, Anlegerinteressen zu vertreten und solche Verhaltensstandards bei den am Kapitalmarkt beteiligten Akteuren durchzusetzen, die das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte wahren. Die BaFin ist als Behörde ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig. In ihren Dienstsitzen in Bonn und Frankfurt am Main beschäftigt die BaFin insgesamt rund 1.300 Mitarbeiter. [Angaben ohne Gewähr; Stand 2006]

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Vgl. BUNDESANSTALT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT (Hrsg.): „Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“. 2004. URL: http://www.bafin.de/gesetze/findag.htm
[Stand: 05. April 2005].

Vgl. BUNDESANSTALT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT (Hrsg.):
„Aufgaben und Ziele“.
2002. URL: http://www.bafin.de/bafin/aufgabenundziele.htm#p1
[Stand: 05.
April 2005].

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